Aufgrund des besonderen Bedarfs (Vorlage Sozialausschuss 10/2009) ist in der Siegesstraße 3 das Kompetenzzentrum in Form eines zweigeschossigen, barrierefreien Gebäudes entstanden (Foto: Dietz Würtele Ingenieure). Es wurden Räume zur individuellen Förderung alltagsrelevanter Fähigkeiten aber auch zum Rückzug und für Besprechungen geschaffen. Mit einer Trainingsküche und einer zentralen Gemeinschaftsküche sind dem unterschiedlichen Förderbedarf und dem individuell stark abweichendem Selbstversorgungsgrad Rechnung getragen worden. Menschen die aufgrund psychischer Erkrankungs‐ und Behinderungsfolgen wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben, erhalten individuelle, bedarfsgerechte Förderung zur Befähigung und Unterstützung einer selbständigeren und selbstbestimmten Alltagsgestaltung und Lebensplanung.

Ziel ist, Teilhabe an der Gesellschaft, dauerhaft, in Mitten der Gesellschaft zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Es sind Voraussetzungen zu schaffen, um jeden einzelnen Nutzer, unabhängig vom Grad individueller Fähigkeitseinschränkungen, so zu fördern, dass er sich einen ambulanten Sozialrechtsstatus im selbstbestimmten Wohn‐ und Lebensumfeld erhalten kann.

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